Stiftung Warentest lässt Osteopathen testen

Das ist ja mal interessant, bin ich gerade drauf gestoßen: Stiftung Warentest hat in einer Online Umfrage rund 3 500 Menschen zur Osteo­pathie befragt. Sie hatten sich in den zwölf Monaten zuvor osteo­pathisch behandeln lassen – und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Das ist doch mal schön.

Gefragt vor allem für den Bewegungs­apparat

Der weit­aus häufigste Anlass für den Besuch beim Osteopath, wer hätte es gedacht, waren Beschwerden im Bewegungs­apparat.
Die mit Abstand häufigste Beschwerde der Teilnehmer war ortho­pädischer Herkunft. Zum Beispiel Probleme mit der Wirbelsäule, den Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen. Andere Beschwerde­gruppen wurden seltener aber auch angegeben. Es fällt also auf: Osteopa­then sind auf vielen Gebieten im Einsatz.

Einsatzgebiete der Osteopathie

Dazu gehören unter anderem inter­nistische Beschwerden wie etwa Verdauungs­störungen oder Atemwegs­erkrankungen, neurologische Probleme wie Kopf­schmerzen oder gynäkologische Gründe, zum Beispiel Mens­truations­störungen. Bei Kindern führen Osteopa­then psychische und körperliche Auffälligkeiten oft auf Probleme bei der Schwangerschaft oder Geburt zurück.

Persönliche Tipps und Mund zu Mund Propaganda

Den Tipp für „den/die“ Osteopa­then/In bekamen die meisten Umfrage-Teilnehmer von Verwandten, Bekannten oder Freunden empfohlen. Einige  erhielten einen Hinweis vom behandelnden Arzt oder anderen Therapeuten. Ganz wenige fanden ihren Osteopa­then über öffent­liche Verzeich­nisse oder das Internet. Dabei existieren gerade dort hilf­reiche Listen von Berufs­verbänden, etwa vom Verband der Osteopathen Deutschland oder von der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie.

Therapeuten mit osteopathischer Ausbildung gefragt

Die aufgeführten Therapeuten haben eine osteo­pathische Ausbildung mit strengen Qualitäts­kriterien und mindestens 1 350 Stunden absol­viert. Eine solche findet meist berufs­begleitend statt, verteilt über vier bis fünf Jahre. Auch deutlich kürzere Ausbildungen sind möglich – der Umfang und die Inhalte sind in Deutsch­land nicht einheitlich fest­gelegt. Nur eine Regel gilt: Osteopa­then dürfen nur selbst­ständig arbeiten, wenn sie zugleich Arzt oder Heilpraktiker sind. Der Beruf Physio­therapeut allein reicht dafür nicht aus.

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