Datenschutz Grundverordnung für Osteopathen

Am 25. Mai tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Ab dann ist jede Osteopathie Praxis unter anderem zum Führen eines Datenverarbeitungsverzeichnisses, zur Umsetzung bestimmter Anforderungen an den Datenschutz und zu einem erweiterten Datenschutz Hinweis im Internetauftritt und zur Umsetzung bestimmter Anforderungen an den Datenschutz und zu einem erweiterten Datenschutzhinweis auf der Webseite verpflichtet. Praxen mit mehr als einem Therapeuten müssen überdies einen Datenschutzbeauftragten benennen. Bei Verstoß gegen die Verordnung wurden sehr hohen Strafandrohungen verkündet daher sollte das Thema Datenschutzrecht in jeder Praxis Pflichtprogramm sein. Die Praxis Osteopathie Berlin informiert auf der Startseite zum Thema und lädt Patienten zu offenen Rückfragen ein.